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Impressum / AGB`s

Impressum:

Megatron Licht & Tontechnik

Friese Mario

Ortsstraße12

77955 Ettenheim

Tel.: 0049(0)7822 895585

Fax: 0049(0)7822 8610928

E-Mail: megatron-licht-tontechnik@t-online.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkaufs-, Liefer- und Mietbedingungen:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Vermietungen soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen zustimmen.

2. Angebote:

Unsere Angebote sind stets frei bleibend. Sie werden erst nach unserer endgültigen Auftragsbestätigung verbindlich.

3.Zahlungen:

Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei verspäteter Zahlung wird der allfällig gewährte Rabatt nachbelastet. Erfolgt die gesamte Zahlung nicht bis spätestens zum Verfalltag, so schuldet der Käufer Verzugszinsen von 8% p.a. - sämtliche anfallenden Mahn - und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.  Miete: Abholanlagen sind bar bei Rückgabe der Mietgegenstände zu bezahlen, sofern nicht anders geregelt.

4. Eigentumsvorbehalt:

Kauf: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. Verzugszinsen und Kosten bleiben die Waren Eigentum der Firma Megatron  Licht & Tontechnik (Friese Mario).  

Miete: Die Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum der Firma Megatron Licht & Tontechnik. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Er haftet in vollem Umfang für jegliche Schäden an den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhaltung der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, Schäden durch Drittpersonen usw. Nicht retourniertes Material wird zum Wiederbeschaffungspreis, bzw. Wiederherstellungspreis sofort zur Barzahlung fällig.

5. Reklamationen:

Kauf: Reklamationen können nur innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Retoursendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung. Miete: Bei Abholanlagen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben, und über die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

6. Annullation:

Miete: Annulliert der Mieter bestellte Geräte oder Anlagen betragen die Annullationskosten; 10 Tage vor Mietbeginn: 50% der Auftragssumme; für jeden weiteren Tag später: 5% zusätzlich.

7. Versicherung:

Miete: Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör ist Sache des Mieters. Auf ausdrücklichen Wunsch schließen wir eine Versicherung zulasten des Mieters ab. Diese Versicherung deckt Verlust und Beschädigungen der Mietobjekte gegen die Risiken Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl, sowie Transportschäden. Auf Wunsch können die Versicherungsbedingungen eingesehen werden.

8. Garantie:

Die Garantie beim Kauf eines neuen Gerätes beträgt 24 Monate ab Lieferungsdatum sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Unsere Garantie erstreckt sich auf Materialfehler. Überlastung, Fehlbedienungen, Abnützungserscheinungen oder Folgeschäden sind nicht in der Garantie eingeschlossen. Für Occasionsgeräte und Vorführmodelle übernehmen wir keine Garantie. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Käufer oder Mieter ist untersagt.

 

 

9. Transportrisiko:

Kauf: Der Transport der Ware ist immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Verspätung auf dem Transportweg sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Sendung an die zuständige Transportanstalt zu richten. Im Unterlassungsfall trägt der Käufer für alle hieraus entstehenden Folgen die Verantwortung.

10. Bewilligung:

Sämtliche Bewilligungen für das Benützen oder Abspielen mit unseren Geräten sind Sache des Mieters.

11. Werbung:

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt werden.

12. Sicherheitsvorschriften:

Der Vermieter lehnt bei Personen- bzw. Sachschäden jegliche Haftung ab. Im übrigen verpflichtet sich der Mieter, die Objekte in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Die Mietgegenstände müssen über einen Fehlstromschutzschalter (RCD) betrieben werden. Der Mieter ist über die Werkangaben (z.B. Belastbarkeit der Traverse) informiert. Im weiteren kennt der Mieter oder Veranstalter die gesetzlichen Höchstwerte für die Belastung des Gehörs.

13. Planung:

Das Konzeptionelle (Freihalten von Fluchtwegen oder Wahl des Standortes der Mietgegenstände sowie abklären und Einhalten der maximalen Bodenbelastung usw.) ist Sache des Mieters.

14. Schuldanerkennung:

Der Mieter haftet persönlich für sämtliche Verpflichtungen, die aus diesem Mietvertrag entstehen, namentlich für den vereinbarten Mietpreis sowie alle aus diesem Mietvertrag entstehenden Kosten.

15. Gerichtstand:

Ausschließlicher Gerichtstand für beide Parteien ist in 77955 Ettenheim.

16.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Megatron Licht & Tontechnik stand 2004.

 

 

Megatron-Licht-Tontechnik@t-online.de

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